§ 2 Vereinszweck
(1) Aufgabe des Instituts ist es, wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Lehre zu Fragen der nationalen sowie internationalen Politik zu betreiben. Ebenso soll sich der Aufgabenbereich des Instituts auf die Bereiche der Rechtswissenschaften, Medizin, Theologie und Ethik sowie Philosophie bzw. Rechtsphilosophie erstrecken. Einen besonderen Schwerpunkt stellen Forschungen im Bereich der Grundprinzipien der Verfassung dar. Diese Aufgabe ist nicht auf die Republik Österreich oder deren Vorgängerstaaten beschränkt, sondern bezieht sich unter anderem auch auf andere Rechts- und Kulturkreise sowie einer diesbezüglichen vergleichenden Zusammenschau.
(2) Dem Rechtskreis der Europäischen Union kommt in der Tätigkeit des Vereins besondere Aufmerksamkeit zu. Insbesondere wird sich das Institut mit dem Recht der Europäischen Union/Europäischen Gemeinschaft, des Europarates und der wichtigsten anderen europäischen Organisationen auseinandersetzen. Vor allem jedoch sollen die Phasen der europäischen Integration, welche der Erreichung des europäischen Integrationszieles – Wohlstand in Frieden und Freiheit – dienen sollen, Inhalt der Forschung des Instituts sein.
(3) Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit werden in regelmäßigen Abständen in geeigneten Medien veröffentlicht, jedenfalls erfolgt die Veröffentlichung auf einer allgemein zugänglichen Webseite.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
(1) Der Vereinszweck wird erreicht durch:
a. Durchführung von eigeninitiierten Forschungsprojekten
b. Durchführung von Forschungsaufträgen
c. Vergabe von Forschungsaufträgen
d. wissenschaftliche Publikationen
e. Lehrveranstaltungen, sowie Veranstaltung von Vorträgen, Symposien, Seminaren etc.
f. Beratungstätigkeit
g. Errichtung und Erhaltung einer Bibliothek
h. Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Instituten verwandter Forschungsrichtungen
i. geeignete wissenschaftliche Projekte.
(Statuten des Vereins „Franz Dinghofer Institut für Forschung und Lehre zur nationalen sowie internationalen Politik“)