Vorstand

§ 14 Zusammensetzung

(1) Der Vorstand besteht aus:
a. ordentlichen Mitgliedern:
• dem Obmann
• dem Obmann-Stellvertreter
• drei Präsidenten
• dem Kassier
• dem Kassier-Stellvertreter
• dem Schriftführer
• dem Schriftführer-Stellvertreter
• bis zu drei weiteren Mitgliedern b. beratenden Mitgliedern:
• dem Vorsitzenden des Kuratoriums
• dem Präsidenten des wissenschaftlichen Beirates …

§ 15 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grund der Statuten, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Geschäftsordnung, soweit kein anderes Vereinsorgan zuständig ist. Der Vorstand hat zumindest einmal im Halbjahr eine Sitzung abzuhalten.

(2) Im Besonderen obliegt dem Vorstand:
a. die Beschlussfassung über die Anstellung sowie die Anstellungsverträge von Mitarbeitern insb. eines Geschäftsführers.
b. die Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
c. die Beschlussfassung über die Einberufung der Mitgliederversammlung.
d. die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag.
e. die Beratung über den jährlichen Rechnungsabschluss.
f. die Erlassung einer Geschäftsordnung und Überprüfung ihrer Einhaltung.
g. die Beschlussfassung über die Durchführung von Arbeitsvorhaben.
h. Die Erstellung eines Geschäftsberichtes.
i. Die Entsendung der wissenschaftlichen Beiräte.
j. Die Aufnahme von korrespondierenden Mitgliedern

(Statuten des Vereins „Franz Dinghofer Institut für Forschung und Lehre zur nationalen sowie internationalen Politik“)